Jede Sekunde zählt!
Wenn mitten in der Nacht die Funkalarmempfänger der Stierstädter Feuerwehrleute piepsen, wird es ernst. Gerade noch im Tiefschlaf, machen sich die Frauen und Männer in Sekundenschnelle komplett angezogen auf den Weg in das Gerätehaus. Doch was die Helfer dann an der Einsatzstelle erwartet, ist ungewiss.
Denn längst sind es nicht mehr nur Brände, die die Einsatzkräfte zu bewältigen haben. Der klassische Feind, das Feuer, ist in den letzten Jahrzehnten eindeutig in den Hintergrund getreten. So sind durchschnittlich rund 80 Prozent der Einsätze technischer Natur. Wer dachte in der Gründungszeit der Freiwilligen Feuerwehr Oberursel-Stierstadt um 1901 herum an schwere Verkehrsunfälle mit eingeklemmten Personen und auslaufenden Betriebsstoffen, Chemieunfälle oder Explosionen. Technische Hilfeleistungen, wie sie heute vielerorts ständig auf der Tagesordnung stehen, waren damals einfach undenkbar.
Als die Wehr Stierstadt am 1. März 1901 durch 33 männliche Einwohner gegründet wurde, besaß die Gemeinde nur eine alte Landwehrspritze, die von 24 Einsatzkräften durch Hebeldruck bedient werden musste. Allein ein Blick heute hinter die Garagentore des Feuerwehrgerätehauses in der Gartenstraße verdeutlicht, wie sehr sich das Brandschutzwesen in den vergangenen 100 Jahren gewandelt hat.
Ein Grund für die vielen zusätzlichen Aufgaben der Feuerwehren ist die deutsche Industrie, die durch eine immer rasantere Entwicklung in sämtlichen Wirtschaftsbereichen geprägt ist. Das Wachstum eines der wichtigsten lndustriestaaten der Erde erfordert ein immer schnelleres Reagieren der Sicherheitssysteme, bei denen auch die Feuerwehren eine tragende Funktion haben. Bei den heutigen Sicherheitskonzepten muss eine moderne Feuerwehr als entscheidender Faktor gewertet werden. Neben den Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, der in Städten von den Berufsfeuerwehren und in den Landkreisen – wie dem Hochtaunuskreis – durch die Brandschutzämter gestaltet wird, ist die Leistungsbereitschaft einer modernen Feuerwehr der Schwerpunkt schlechthin bei der Sicherheitsbewertung im abwehrenden Brandschutz. Das zu entwerfende Sicherheitskonzept bei modernen Industrienanlagen oder bei der Einführung von moderner Technologie ist also entscheidend abhängig von der Größenordnung und Leistungsfähigkeit der ortsansässigen Feuerwehr.
Das riesige Einsatzspektrum erfordert neben der entsprechender Ausrüstung besonders ausgebildetes Personal. Die Einsatzkräfte müssen über ein immenses Fachwissen verfügen, sodass bei vielen die Ausbildung mit mehr als drei Berufen gleichzustellen ist. Im Bereich der Führungsdienste sind umfassende Kenntnisse aus allen naturwissenschaftlichen Bereichen gefragt, da gerade von diesen Führungskräften verantwortungsvolles und schnelles Handeln in Extremsituationen gefordert wird. Auch die „normalen“ Mitglieder der Einsatzabteilungen werden schon von Anfang an bestens ausgebildet. Beginnend mit dem Grundlehrgang, dem Grundstein zur „Feuerwehrkarriere“, nehmen die meisten Wehrleute an vielen weiteren Lehrgängen teil. Zu ihnen zählen unter anderen die Ausbildung zum Atemschutzträger oder Truppführer. Die Bandbreite der einzelnen Fachseminare auf Kreis und Landesebene ist schier unerschöpflich.
Trotz allem benötigten Fachwissen ist der Generalauftrag der Feuerwehren seit Gründung aber immer gleich geblieben und basiert auf ethischen Grundwerten:
1. Rettung von Menschen und Tieren
2. Schützen und Bergen von Sachwerten
3. Beseitigung der Notlage und Schutz der Umwelt
Nicht ohne Grund setzte der Gesetzgeber bei dieser Aufzählung die Rettung von Menschenleben an die erste Stelle. Die Rettung gilt als oberste Priorität und ist vorrangig vor allen anderen Maßnahmen zu betrachten. Dies kann bedeuten, dass die Brandbekämpfung oder die Abwendung der Notlage zunächst sekundär behandelt wird. Zur Rettung von Menschenleben wird also bewusst die Vernichtung von Sachwerten in Kauf genommen. Solange Menschen noch in einem Gebäudetrakt, der verraucht ist, vermutet werden, wird der Hauptauftrag für die Einsatzkräfte das Suchen der Personen und nicht die Brandbekämpfung sein. Dies gilt in der Regel für die Erstphase des Einsatzes, wenn noch nicht genügend Einsatzkräfte zur Verfügung stehen.
Obwohl die Zahl der Brandeinsätze im Vergleich zu früheren Jahren gesunken ist, ging die Schadensbilanz steil nach oben. Teure Architektur oder wertvolle High-Tech-Geräte zeichnen dafür unter anderen verantwortlich. Auch kleine Brände können schwerwiegende und unangenehme Folgen haben, da selbst nur vom Rauch betroffene hochsensible Einrichtungen schwer geschädigt werden können. Der Grund liegt hier in der Aggressivität der toxischen Rauchgase, die, bedingt durch den Einsatz von modernen Werkstoffen, fast bei jedem Brand entstehen. So setzt beispielsweise ein Kilogramm PVC (bei fast allen Bränden sind Kunststoffe beteiligt) über 240 Liter Salzsäuredämpfe frei, deren Aggressivität vor allem eben bei elektronischen Anlagen und Systemen zu verheerenden Folgeschäden führt.
Der größte „Gegner“ bei allen Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr ist der Faktor Zeit. Oft können Sekunden über das Ausmaß eines Schadensfalles entscheiden. Ein Feuer, das bereits nach einer Minute entdeckt wird, kann problemlos mit einem handelsüblichen Feuerlöscher bekämpft werden. Das gleiche Feuer, erst nach 20 Minuten entdeckt, kann hingegen bereits zum so genannten „flashover“ und damit zum Durchzünden durch mehrere Räume geführt haben.
Deshalb setzen immer mehr Firmen und andere Einrichtungen auf die Absicherung ihrer Gebäude mit Brandmeldeanlagen (BMA). Die empfindlichen Sensoren lösen bereits bei geringer Rauchentwicklung automatisch Alarm bei der zentralen Rettungsleitstelle aus, die wiederum sofort die zuständigen Feuerwehreinheiten via Funkmeldeempfänger oder Sirenen verständigt. Trotz vieler Fehlalarme sind die Anlagen mittlerweile zu einem unersetzbaren Mittel gegen Großbrände geworden. Im Privathaushalt gibt es die BMA ebenfalls – in Form von Brandmeldern an den Decken.
Diese kleinen Geräte, die bei Rauch einen schrillen Alarmton von sich geben und die Bewohner rechtzeitig aus dem Schlaf reißen, haben bereits vielen Menschen das Leben gerettet. Sie sollten in jedem Haushalt vorhanden sein.
Gerade bei kranken und verletzten Personen spielt die Zeit eine wichtige Rolle. So hat ein Mensch mit Herzstillstand und rechtzeitiger Reanimation nach spätestens drei Minuten gute Chancen zum Überleben. Erhält der gleiche Patient jedoch erst nach fünf bis sieben Minuten Hilfe, schmilzt seine Überlebenschance auf ein Minimum zusammen.
Um so schnell wie möglich handeln zu können, muss die Einsatzbereitschaft also ständig gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass eine leistungsfähige Personalstärke rund um die Uhr zur Verfügung steht. Gerade tagsüber ist zu bedenken, dass hierauf nicht in gewohnter Weise zurückgegriffen werden kann. Oft sind die Feuerwehrleute als abhängige Arbeitnehmerschaft in gewinnorientierten Betrieben fest eingebunden. Nicht zur Verfügung stehen deshalb am Tage die Kräfte, die außerhalb des Einsatzgebietes arbeiten und somit weite Anfahrtswege vom Arbeitsplatz zur Feuerwache haben. Wegen der Arbeitsmarktlage bangen zudem viele um ihre Stelle und können deshalb dem Einsatzbefehl nicht folgen.
Um einen effektiven abwehrenden Brandschutz sicherzustellen, ist die exakte Aufteilung von Löschbezirken durch die Städte und Gemeinden unerlässlich. In der Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren (FeuerOrgVO) wird bestimmt, dass innerhalb einer Zeitspanne von zehn Minuten nach Eingang eines Hilfeersuchens, bei besonders gefahrenerhöhenden Umständen binnen acht Minuten, die Einsatzstelle erreicht werden muss. Durch die Festlegung der Hilfefrist von zehn bzw. acht Minuten werden unmittelbar die Grenzen von Löschbezirken vorgegeben. Die Hilfefrist gliedert sich dabei in:
Alarmierungszeit – Ausrückzeit – Anmarschzeit
Die Alarmierungszeit ist die Zeit zwischen dem Ende der Abgabe einer Schadensmeldung und dem Abschluss der Alarmierung von Einsatzkräften. Die Meldungsaufnahme und die Alarmierung erfolgt durch die Rettungsleitstelle, im Hochtaunuskreis sitzt diese in Bad Homburg. Für die dafür notwendige Zeit ist ein Durchschnittswert von einer Minute zugrunde zu legen.
Die Ausrückzeit ist die Zeit zwischen dem Abschluss der Alarmierung und dem Ausrücken der Kräfte aus der Feuerwache. Diese Zeit beinhaltet das Anrücken der Einsatzkräfte von ihrem jeweiligen Standort wie Arbeitsplatz oder Wohnung. Die Ausrückzeit soll nach Möglichkeit unter fünf Minuten liegen.
Die Anmarschzeit ist die Zeit zwischen dem Verlassen von der Feuerwache und dem Eintreffen am Einsatzort.
Wenn für die Alarmierung eine Minute und für die Ausrückzeit bis zu fünf Minuten benötigt werden, verbleiben noch vier Minuten für die Anmarschzeit. Die Schnittgeschwindigkeit von Löschfahrzeugen kann aufgrund der heutigen Begebenheiten mit 30 km/h angesetzt werden. Daraus resultiert rein rechnerisch eine Fahrstrecke von zwei Kilometern. Zur schematischen Darstellung eines Löschbezirks kann um den Standort von Gerätehaus/Feuerwache ein Kreis mit einem Radius von zwei Kilometern gezogen werden. Bei dieser Darstellung bleiben Verzögerungen um berücksichtigt, die sich aus dem tatsächlichen Verlauf von Straßen und der topographischen Lage des Einsatzortes ergeben. Im Einzelfall können z.B. durch Schnellstraßen bessere Ergebnisse erzielt werden. Durch gezielte Kontrollfahrten kann ermittelt werden, ob sich einschneidende Veränderungen ergeben.