Heidekreis,
22.01.2025 09:59 Uhr
Walsrode-Ortsteil Bomlitz /Vollsperrung der August-Wolff-Straße bis voraussichtlich 31. Januar 2025
Heidekreis,
22.01.2025 09:59 Uhr
Wegen Kanalbauarbeiten muss die August-Wolff-Straße in 29699 Walsrode, Ortsteil Bomlitz, ab sofort bis voraussichtlich 31. Januar 2025 voll gesperrt werden. Eine Umleitung über die Kreisstraßen 131 und 135 bzw. umgekehrt (U1 + U3) ist ausgeschildert.
Die Stadt Walsrode bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung und um gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr.
gez. Klaus Bieker, Pressesprecher
Absender der Meldung:
Stadt Walsrode, Assistenz der Verwaltungsleitung
Heidekreis,
17.01.2025 11:06 Uhr
Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Damit eine per Briefwahl abgegebene Stimme berücksichtigt wird, muss der Wahlbrief rechtzeitig vorliegen.
Heidekreis,
17.01.2025 11:06 Uhr
Am 27. Dezember wurde der Bundestag durch den Bundespräsidenten aufgelöst und der Termin für die Bundestagswahl auf den 23. Februar 2025 festgesetzt. Mit dem Vorziehen der ursprünglich für den September geplanten Wahl wurden alle in den Wahlgesetzen festgelegten Fristen deutlich verkürzt. Die Reduzierung der Fristen betrifft nicht nur die Parteien, die weniger Zeit für die Einreichung von Wahlvorschlägen haben. Auch die Zeit, die für die Durchführung der Briefwahl zur Verfügung steht, ist im Vergleich zu den letzten Wahlen deutlich kürzer. Die Briefwahlunterlagen können durch die Gemeinden erst versandt werden, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Zu diesen Unterlagen gehört der Stimmzettel, der erst gedruckt werden kann, wenn sowohl der Landes- als auch der Kreiswahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge auf Landes- und Wahlkreisebene entschieden hat und über eventuelle Beschwerden gegen die Entscheidungen dieser Gremien entschieden wurde. Die Stimmzettel werden voraussichtlich im Laufe der 6. Kalenderwoche erstellt und versandt, spätestens am 10. Februar werden sie bei den Gemeinden vorliegen, die dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen können.
Um den rechtzeitigen Zugang des Wahlbriefes bei der zuständigen Stelle zu gewährleisten, sollten Wahlbriefe so früh wie möglich abgesandt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort bei der Gemeindeverwaltung (Bürgerbüro) durchzuführen und den Wahlbrief dort abzugeben. Ab wann dies möglich ist, teilt die Gemeinde oder Samtgemeinde in der Regel auf ihrer Internetseite mit. Damit eine per Briefwahl abgegebene Stimme berücksichtigt wird, muss der Wahlbrief bis zum 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der für die Auszählung der Briefwahl zuständigen Stelle eingegangen sein. Zuständig ist für die Kommunen im Landkreis Heidekreis der Landkreis Heidekreis, Vogteistraße 19 in Bad Fallingbostel. Die Wahlbriefe aus dem zum Landkreis Rotenburg gehörenden Teil des Bundestagswahlkreises 35 werden beim Landkreis Rotenburg (Wümme), Hopfengarten 2 in Rotenburg (Wümme), ausgezählt und müssen dort rechtzeitig vorliegen. Die teilweise in der Presse verbreitete Information, die Briefe müssten bis 18.00 Uhr bei der Gemeinde vorliegen, stimmt zumindest für den Wahlkreis 35 nicht, die Gemeinden sind auch grundsätzlich nicht verpflichtet, am Wahltag noch Wahlbriefe anzunehmen und weiterzuleiten.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 erhalten Sie auch auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Jens Grote ist Kreiswahlleiter des Wahlkreises 35 (Rotenburg I – Heidekreis).
Absender der Meldung:
Landkreis Heidekreis - Öffentlichkeitsarbeit
Heidekreis,
17.01.2025 10:35 Uhr
Schülerbeförderung: Linie 154 - Wegfall der Haltestelle "Hützel - Meyer" in Hützel bei Bispingen aufgrund einer Baumaßnahme
Heidekreis,
17.01.2025 10:35 Uhr
Im Zeitraum vom 20.01. bis 10.02.2025 wird ein Gebäude in der Straße Hützeler Damm abgerissen.
Daher wird die daran angrenzende Haltestelle Hützel - Meyer (in beiden Richtungen) im oben genannten Zeitraum aus Sicherheitsgründen gesperrt.
Der Bus hält dafür an den nächstgelegenen Haltestellen in Hützel "Zum Winterberg" bzw. "Ehlbeck".
Absender der Meldung:
Stabsstelle Schulverwaltung und Bildung, ÖPNV - Landkreis Heidekreis
Heidekreis,
15.01.2025 14:13 Uhr
Der Heidekreis überweist das Bürgergeld und die Sozialhilfe für den Monat Februar 2025 am 30.01.2025.
Heidekreis,
15.01.2025 14:13 Uhr
Der Heidekreis überweist das Bürgergeld und die Sozialhilfe für den Monat Februar 2025 am 30.01.2025.
Absender der Meldung:
Fachbereich Soziales
Heidekreis,
10.01.2025 13:08 Uhr
Schülerbeförderung: Linien 305 und 355 - Wegfall der Haltestelle Harm-Tyding-Straße in Soltau aufgrund einer Baumaßnahme in der Busbucht der Haltestelle Harm-Tyding-Straße.
Heidekreis,
10.01.2025 13:08 Uhr
Im Zeitraum vom 13.01. bis 21.02.2025 findet in der Busbucht der Haltestelle Harm-Tyding-Straße in Soltau eine Baumaßnahme statt.
Aus diesem Grund wird die Haltestelle Harm-Tyding-Straße (in beiden Richtungen) im oben genannten Zeitraum gesperrt und fällt ersatzlos aus.
Nächste Haltestelle ist Soltau Birkenstraße und Soltau Vogelbergweg.
Durch die einseitige Straßensperrung mit Ampelanlage in der Lüneburger Straße in Soltau kann es zu Verspätung auf den Linien 305 und 355 kommen.
Absender der Meldung:
Stabsstelle Schulverwaltung und Bildung, ÖPNV - Landkreis Heidekreis
Heidekreis,
10.01.2025 11:30 Uhr
In der kalten Jahreszeit kann es bei extremen Witterungsverhältnissen zu Unterrichtsausfällen kommen.
Heidekreis,
10.01.2025 11:30 Uhr
Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Wenn die Sicherheit der Schulwege und die Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen.
Die Entscheidung, den Schulunterricht und die Schülerbeförderung ausfallen zu lassen, ist im Wesentlichen abhängig von den Straßenverhältnissen und davon, ob die Verkehrsunternehmen den öffentlichen Personennahverkehr aufrechterhalten können. Die Entscheidung über einen Schulausfall trifft der Heidekreis in der Regel gegen 5 Uhr morgens des jeweiligen Schultages. Anschließend wird Folgendes veranlasst:
- Der Schulausfall wird an die Polizeidirektion Lüneburg gemeldet, die wiederum die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen einschaltet. Unter www.vmz-niedersachsen.de wird ausführlich informiert.
- Die Bürger-Informations- und Warn-App (BIWAPP) wird aktualisiert.
- Auf der Homepage des Heidekreises wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.
- Die regionalen Radiosender geben den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekannt.
Landrat Jens Grote appelliert an die Eigenverantwortung der Erziehungsberechtigten. Sofern diese eine Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können sie ihre Kinder zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, selbst wenn kein genereller Unterrichtsausfall durch den Heidekreis angeordnet worden ist.
Wenn vom Landkreis ein Unterrichtsausfall angeordnet wurde, werden die Schulen die Aufsichtspflicht für die Schülerinnen und Schüler gewährleisten, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule kommen.
Diese Informationen stehen auch auf der Homepage des Heidekreises unter www.heidekreis.de/schulausfall".
Absender der Meldung:
Landkreis Heidekreis - Öffentlichkeitsarbeit